Die EU-F-Gase-Verordnung schreibt den Betreibern von Kälteanlagen eine wiederkehrende Prüfung auf Dichtheit vor.
Die Inspektion von kältetechnischen Einrichtungen muss von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Sachkunde nachgewiesen haben.
Zitat: Die erforderliche Sachkunde nach § 5 Absatz 2 Nr. 2 hat nachgewiesen, wer: "Im Falle von Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen eine abgeschlossene Ausbildung als Kälteanlagenbauer/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in in der Fachrichtung Kälteanlagentechnik oder Ingenieur/in nach einem Studium, in der Grundlagen der Kältetechnik vermittelt wurden, hat."
GFZ George KG als autorisierter Kälte-Klima-Fachbetrieb erfüllt diese Voraussetzungen und steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema!
Hier finden Sie auch Informationsblätter von Herstellern und überwachenden Vereinen.